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Beschluss des Gerichts vom 4. Juni 2012 - Attey u. a./Rat

(Rechtssachen T-118/11, T-123/11 und T-124/11)

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire - Entfernung aus der Liste der betroffenen Personen - Nichtigkeitsklage - Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Philipp Attey (Abidjan, Côte d'Ivoire), (Rechtssache T-118/11), Thierry Legré (Abidjan) (Rechtssache T-123/11) und Stéphane Kipré (Abidjan) (Rechtssache T-124/11) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-C. Tchikaya)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und M. Chavrier)

Streithelferinnen zur Unterstützung des Beklagten: Republik Côte d'Ivoire (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. P. Mignard und J. P. Benoit) und Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bordes und M. Konstantinidis)

Gegenstand

Klagen auf Nichtigerklärung zum einen des Beschlusses 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP des Rates zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire (ABl. L 11, S. 36) und zum anderen der Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire (ABl. L 11, S. 1), soweit diese Rechtsakte die Kläger betreffen

Tenor

Die Rechtssachen T-118/11, T-123/11 und T-124/11 werden für die Zwecke des Beschlusses verbunden.

Die Rechtsstreitigkeiten sind in der Hauptsache erledigt.

Der Rat der Europäischen Union trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten von Philipp Attey, Thierry Legré und Stéphane Kipré.

Die Republik Côte d'Ivoire und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 130 vom 30.4.2011.