Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 14. Juli 2021 –
Aldi/EUIPO (CUCINA)
(Rechtssache T‑527/20)
„Unionsmarke – Anmeldung der Unionsbildmarke CUCINA – Absolute Eintragungshindernisse – Fehlende Unterscheidungskraft – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EU) 2017/1001“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Zweck – Freihaltebedürfnis
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 18)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 19)
3. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Beurteilung, ob ein Zeichen beschreibend ist – Kriterien
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 20)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Unionsbildmarke CUCINA
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 22-26)
5. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Überschneidung der Anwendungsbereiche der Eintragungshindernisse in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung 2017/1001
(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c)
(vgl. Rn. 30)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Juni 2020 (Sache R 463/2020-2) über die Anmeldung des Bildzeichens CUCINA als Unionsmarke
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Aldi GmbH & Co. KG trägt die Kosten. |