Klage, eingereicht am 7. Mai 2024 – Karić/Rat
(Rechtssache T-238/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Bogoljub Karić (Belgrad, Serbien) (vertreten durch Rechtsanwalt W. Julié und Rechtsanwältin A. Beauchemin)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
den Beschluss (GASP) 2024/769 des Rates vom 26. Februar 20241 insoweit für nichtig zu erklären, als er den Namen des Klägers in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine stehen lässt;
die Durchführungsverordnung (EU) 2024/768 des Rates vom 26. Februar 20241 insoweit für nichtig zu erklären, als sie den Namen des Klägers in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine stehen lässt;
dem Rat der Europäischen Union die vollen Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:
Erster Klagegrund: Verletzung des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz und der Begründungspflicht
Zweiter Klagegrund: Beurteilungsfehler
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1 ABl. L, 2024/769, 27.2.2024.
1 ABl. L, 2024/768, 27.2.2024.