Language of document :

Klage, eingereicht am 7. Mai 2024 – Karić/Rat

(Rechtssache T-238/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Bogoljub Karić (Belgrad, Serbien) (vertreten durch Rechtsanwalt W. Julié und Rechtsanwältin A. Beauchemin)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2024/769 des Rates vom 26. Februar 20241 insoweit für nichtig zu erklären, als er den Namen des Klägers in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine stehen lässt;

die Durchführungsverordnung (EU) 2024/768 des Rates vom 26. Februar 20241 insoweit für nichtig zu erklären, als sie den Namen des Klägers in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine stehen lässt;

dem Rat der Europäischen Union die vollen Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Verletzung des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz und der Begründungspflicht

Zweiter Klagegrund: Beurteilungsfehler

____________

1 ABl. L, 2024/769, 27.2.2024.

1 ABl. L, 2024/768, 27.2.2024.