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Klage, eingereicht am 7. Juli 2009 - Mannatech/HABM (BOUNCEBACK)

(Rechtssache T-263/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Mannatech Inc. (Coppell, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Niebel und C. Steuer)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. März 2009 in der Sache R 100/2009-1 aufzuheben und

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke BOUNCEBACK für Waren in Klasse 5.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Marke der Klägerin.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer die in diesen Rechtsvorschriften niedergelegten rechtlichen Anforderungen fehlerhaft angewandt habe.

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