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Klage, eingereicht am 4. Oktober 2011 - Maxima Grupė/HABM - Bodegas Maximo (MAXIMO PREMIUM)

(Rechtssache T-523/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Maxima Grupė, UAB (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Žabolienė und E. Saukalas)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bodegas Maximo, SL (Oyón, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 2. August 2011 in der Sache R 1584/2010-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MAXIMA PREMIUM" für Waren der Klassen 3, 5, 16, 29, 30, 31, 32 und 33 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6981443.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke "MAXIMO" (Nr. 6642284) für Waren der Klasse 33.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle angegriffenen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr festgestellt habe, ohne alle relevanten Gesichtspunkte des vorliegenden Falles, wie u. a. die von Haus aus geringe Kennzeichnungskraft der Begriffe "MAXIMO/MAXIMA", die Ähnlichkeit der Zeichen und den Umstand, dass die maßgeblichen Verkehrskreise sehr aufmerksam und gut informiert seien, zu berücksichtigen.

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