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Klage, eingereicht am 11. August 2023 – Europäische Kommission/Königreich Belgien

(Rechtssache C-524/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch W. Roels und A. Ferrand als Bevollmächtigte)

Beklagter: Königreich Belgien

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts1 verstoßen hat, indem es ihren Art. 8 Abs. 7 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat;

dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission ist der Auffassung, dass das Königreich Belgien Art. 8 Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2016/1164 nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Der Kommission lägen keinerlei Informationen vor, die eine effektive und vollständige Umsetzung dieses Artikels belegen würden.

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1 ABl. 2016, L 193, S. 1.