Klage, eingereicht am 3. August 2012 - Grupo Flexi de León/HABM (FLEXI)
(Rechtssache T-352/12)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Grupo Flexi de León, SA de CV (León, Mexiko) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Zarobe)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die im Beschwerdeverfahren zur Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 9 532 797 "FLEXI" ergangene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Mai 2012 in der Sache R 1335/2011-2 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten für das Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FLEXI" für Waren der Klassen 18 und 25 - Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 9532797.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und b der Verordnung Nr. 207/2009.
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