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Klage, eingereicht am 3. August 2012 - Grupo Flexi de León/HABM (FLEXI)

(Rechtssache T-352/12)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Grupo Flexi de León, SA de CV (León, Mexiko) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Zarobe)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die im Beschwerdeverfahren zur Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 9 532 797 "FLEXI" ergangene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Mai 2012 in der Sache R 1335/2011-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten für das Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FLEXI" für Waren der Klassen 18 und 25 - Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 9532797.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und b der Verordnung Nr. 207/2009.

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