Language of document : ECLI:EU:T:2013:257





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2013 – Aleris/HABM – Carefusion 303 (ALARIS)

(Rechtssache T‑353/12)

„Gemeinschaftsmarke – Verfallsverfahren – Gemeinschaftswortmarke ALARIS – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Keine ernsthafte Benutzung der Marke – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 16, 17, 34)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Keine ernsthafte Benutzung der Marke – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Teilweise Benutzung – Auswirkung – Begriff „Teil der Waren oder Dienstleistungen“, die von der Eintragung erfasst werden (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 18-20, 22)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Keine ernsthafte Benutzung der Marke – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Anwendung der Kriterien auf den konkreten Fall (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnrn. 35, 36)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Keine ernsthafte Benutzung der Marke – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Bestimmung einer mengenmäßigen Grenze für ein Mindestmaß an Benutzung – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnr. 37)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Keine ernsthafte Benutzung der Marke – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Beurteilungskriterien – Erfordernis konkreter und objektiver Beweise (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 42 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnr. 38)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor den Unionsgerichten – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 2 und 3) (vgl. Randnr. 44)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 11. Mai 2012 (Sache R 334/2011‑5) zu einem Verfallsverfahren zwischen der Aleris Holding AB und der Carefusion 303, Inc.

Tenor

1.

Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Mai 2012 (Sache R 334/2011‑5) wird aufgehoben, soweit mit ihr der Antrag auf Verfall der Marke ALARIS für Waren der Klasse 10 mit Ausnahme der Injektionssysteme, der Spritzenpumpen, der volumetrischen Pumpen, der Bedienungselemente, der Thermometer und der Einwegthermometer zurückgewiesen wird.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.