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Klage, eingereicht am 19. Januar 2009 - Menghi / ENISA

(Rechtssache F-2/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Achille Menghi (Cagliari, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Defalque)

Beklagte: Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, das Beschäftigungsverhältnis des Klägers nach der Probezeit nicht aufrechtzuerhalten, sowie Ersatz des erlittenen finanziellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 3. Oktober 2008 aufzuheben, mit der die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Behörde vom 14. März 2008, sein Beschäftigungsverhältnis nicht aufrechtzuerhalten, zurückgewiesen wurde;

folglich die Entscheidung der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Behörde vom 14. März 2008, sein Beschäftigungsverhältnis nicht aufrechtzuerhalten, aufzuheben;

die zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigte Behörde zum Ersatz des finanziellen Schadens, den er durch die nicht erfolgte Aufrechterhaltung seines auf drei Jahre geschlossenen Beschäftigungsverhältnisses und durch die von ihm auszulegenden Behandlungskosten erlitten habe, sowie zum Ersatz des aufgrund des Psychoterrors erlittenen immateriellen Schadens zu verurteilen;

der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit die Kosten aufzuerlegen.

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