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Vorabentscheidungsersuchen des Ret i Esbjerg (Dänemark), eingereicht am 17. Dezember 2021, Skatteministeriet Departementet / Global Gravity ApS

(Rechtssache C-788/21)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Retten i Esbjerg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Skatteministeriet Departementet

Beklagte: Global Gravity ApS

Vorlagefragen

Welche Kriterien sind heranzuziehen, um zu bestimmen, ob eine Ware einen Warenbehälter im Sinne der Unterposition 8609 00 9000 der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1001/20131 der Kommission vom 4. Oktober 2013 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/872 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif darstellt? Können insbesondere:

diese Kriterien jeweils isoliert betrachtet dazu führen, dass eine Ware als Warenbehälter eingereiht wird?

Ist eine Gesamtbeurteilung der Kriterien vorzunehmen, um zu bestimmen, ob eine Ware als Warenbehälter einzureihen ist, so dass die Erfüllung mehrerer – aber nicht aller – Kriterien dazu führt, dass die Ware als Warenbehälter eingereiht werden kann?

Oder

c)    müssen sämtliche Kriterien kumulativ erfüllt sein, bevor eine Ware als Warenbehälter eingereiht werden kann?

Ist der Begriff „Warenbehälter (Container)“ in der Unterposition der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. Oktober 2013 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif so auszulegen, dass er eine Ware umfasst, die ein System zum Transport von Waren darstellt, das aus einer Anzahl von Rohrhalterungen aus Aluminium, zwei Stützstangen aus Stahl pro Rohrhalterung sowie zwei M20-Bolzen pro Rohrhalterung für deren Befestigung besteht? Die Rohre werden auf die Rohrhalterung gelegt. Auf diese Rohre wird eine neue Anzahl an Rohrhalterungen gesetzt, auf die danach wieder Rohre gelegt werden usw., bis die beabsichtigte Menge an Rohren verladen ist. Dieser Vorgang wird mit einer Anzahl von Rohrhalterungen abgeschlossen. Wenn sich die Rohre fertig verladen in den Rohrhalterungen befinden, werden Stahlketten an den Stützstangen, die sich in jedem der vier Winkel befinden (Ösen der Stützstangen), befestigt, und die Ware ist bereit, um entweder mit einem Kran oder einem Gabelstapler verladen zu werden, falls der Transport auf dem Landweg erfolgt.

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1 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. Oktober 2013 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. 2013, L 290, S. 1).

1 ABl. 1987, L 256, S. 1.