Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. September 2006 - De Soeten / Rat

(Rechtssache F-86/05)1

(Ruhegehalt - Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche - Ablehnung des Antrags)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Henders De Soeten (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Simm und I. Sulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der ablehnenden Entscheidung des Rates über den Antrag der Klägerin auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ohne Kürzung ihrer Ruhegehaltsansprüche nach Artikel 9 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts

Tenor des Urteils

Die ablehnende Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 5. Oktober 2004 über den Antrag von Frau De Soeten auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche wird aufgehoben.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.

____________

1 - ABl. C 296 vom 26.11.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-336/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).