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Rechtsmittel, eingelegt am 6. September 2016 von Erik Simpson gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 24. Juni 2016 in der Rechtssache F-142/11 RENV, Simpson/Rat

(Rechtssache T-646/16 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Erik Simpson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Velardo)

Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (im Folgenden: EUGöD) vom 24. Juni 2016 in der Rechtssache 142/11 RENV, Erik Simpson/Rat, aufzuheben, soweit mit ihm die Aufhebung der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 9. Dezember 2010 abgelehnt und der Kläger verurteilt wird, seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union zu tragen,

sofern erforderlich, die Rechtssache an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen, und

dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer zwei Rechtsmittelgründe geltend.

Das EUGöD habe im Hinblick auf die Begründungspflicht einen Rechtsfehler begangen, gegen Europarecht verstoßen, seinen Beschluss nicht mit der vorgeschriebenen Begründung versehen und Beweise verfälscht.

Das EUGöD habe im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und die offensichtlich fehlerhafte Würdigung Beweise verfälscht, einen Rechtsfehler begangen, gegen Europarecht verstoßen und den angefochtenen Beschluss nicht ausreichend begründet.

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