Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013 –Alsteens/Kommission
(Rechtssache F-87/12)1
(Öffentlicher Dienst – Bediensteter auf Zeit – Vertragsverlängerung – Teilweise Aufhebung – Abänderung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Geoffroy Alsteens (Marcinelle, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis, É. Marchal, A. Coolen und D. Abreu Caldas)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Zeitraum der Verlängerung des Vertrags des Klägers zu befristen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Herr Alsteens trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
____________1 ABl. C 319 vom 20.10.2012, S. 19.