Beschluss des Gerichts vom 17. Februar 2011 - RapidEye/Kommission
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der deutschen Behörden im Rahmen des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens - Vorhaben eines satellitengestützten Geo-Informationssystems - Antrag auf Bestätigung der Tragweite einer Entscheidung, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Antwort der Kommission - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: RapidEye AG (Brandenburg an der Havel, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Jestaedt)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Gross und B. Martenczuk)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 9. Juni 2009 betreffend die der RapidEye AG für den Aufbau eines satellitengestützten Geo-Informationssystems von den deutschen Behörden gewährte staatliche Beihilfe (Staatliche Beihilfe CP 183/2009 - Deutschland; RapidEye AG [Nachträgliche Kontrolle MSR 1998 - N 416/2002]) enthalten sein soll
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die RapidEye AG trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.