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Urteil des Gerichts vom 20. Dezember 2023 – Crédit agricole und Crédit agricole Corporate and Investment Bank/Kommission

(Rechtssache T-113/17)1

(Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Euro-Zinsderivate – Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird – Manipulation der Euribor-Referenzzinssätze im Interbankengeschäft – Austausch vertraulicher Informationen – Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung – Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung – „Hybrides“, zeitlich gestuftes Verfahren – Unschuldsvermutung – Unparteilichkeit – Geldbußen – Grundbetrag – Umsatz – Art. 23 Abs. 2 und 3 der Verordnung [EG] Nr. 1/2003 – Begründungspflicht – Änderungsbeschluss, mit dem die Begründung ergänzt wird – Gleichbehandlung – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Crédit agricole SA (Montrouge, Frankreich), Crédit agricole Corporate and Investment Bank (Montrouge) (vertreten durch Rechtsanwälte J.-P. Tran Thiet, M. Powell und J. Jourdan)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch M. Farley und T. Baumé als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwältin N. Coutrelis)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV begehren die Klägerinnen die teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2016) 8530 final der Kommission vom 7. Dezember 2016 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.39914 – Euro-Zinsderivate [EIRD]) sowie hilfsweise die Herabsetzung der gegen sie durch diesen Beschluss verhängten Geldbuße. Im Übrigen begehren sie die Nichtigerklärung des den angefochtenen Beschluss ändernden Beschlusses C(2021) 4610 final der Kommission vom 28. Juni 2021 sowie hilfsweise die Feststellung, dass dieser Beschluss den Begründungsmangel des angefochtenen Beschlusses nicht heilen konnte.

Tenor

Art. 2 Buchst. a des Beschlusses C(2016) 8530 final der Kommission vom 7. Dezember 2016 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.39914 – Euro-Zinsderivate [EIRD]) wird für nichtig erklärt.

Die Geldbuße, für die die Crédit Agricole SA und die Crédit Agricole Corporate and Investment Bank solidarisch haften, wird auf 110 000 000 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 231 vom 17.7.2017.