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Klage, eingereicht am 29. November 2023 – Meucci/Parlament und EAD

(Rechtssache T1123/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Paolo Meucci (Addis Abeba, Äthiopien) (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

Beklagte: Europäisches Parlament und Europäischer Auswärtiger Dienst

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

und folglich:

folgende Entscheidungen aufzuheben:

Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2023 der Präsidentin Roberta Metsola, mit der dem Kläger gestattet wird, seine Tätigkeit über das 66. Lebensjahr hinaus bis zum 30. November 2023 fortzusetzen;

Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2023 des Generalsekretärs Alessandro Chiocchetti, mit der eine Abordnung des Klägers im dienstlichen Interesse des EAD nur bis zum 30. November 2023 genehmigt wird;

Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 9. November 2023 des Generalsekretärs Alessandro Chiocchetti, mit der der Kläger wieder in das Generalsekretariat des Parlaments und mit Wirkung zum 30. November 2023 in den Ruhestand versetzt wird;

Entscheidung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 13. November 2023, mit der die dienstliche Verwendung des Klägers in der politischen Abteilung – Unterabteilung Parlamentarische Angelegenheiten der Delegation Afrikanische Union am 30. November 2023 beendet wird;

den Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

Verstoß gegen die Begründungspflicht.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Verstoß gegen das dienstliche Interesse.

Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.

Verstoß gegen die Fürsorgepflicht.

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