Language of document : ECLI:EU:F:2009:108

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

10. September 2009(*)

„Streithilfe“

In der Rechtssache F‑49/09

betreffend eine Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA,

Eberhard Wendler, ehemaliger Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Laveno Mombello (VA) (Italien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Müller‑Trawinski,

Kläger,

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch D. Martin und B. Eggers als Bevollmächtigte,

Beklagte,

erlässt

DER PRÄSIDENT DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS

folgenden

Beschluss

1        Mit am 30. Juni 2009 per Telefax bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schriftsatz (die Urschrift ist am 3. Juli 2009 eingegangen) hat der Rat der Europäischen Union beantragt, in der Rechtssache F‑49/09 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten zugelassen zu werden.

2        Der betreffende Antrag ist gemäß Art. 109 Abs. 5 der Verfahrensordnung den Parteien zugestellt worden. Diese haben keine Einwände erhoben.

3        Da der Antrag auf Zulassung als Streithelfer den Voraussetzungen des Art. 109 Abs. 1 bis 4 der Verfahrensordnung entspricht, ist ihm nach Art. 40 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs, der nach Art. 7 Abs. 1 des Anhangs dieser Satzung für das Verfahren vor dem Gericht gilt, stattzugeben.

4        Die Rechte des Streithelfers bestimmen sich nach Art. 110 Abs. 1 bis 3 der Verfahrensordnung.

Aus diesen Gründen hat

DER PRÄSIDENT DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS

beschlossen:

1.      Der Rat der Europäischen Union wird in der Rechtssache F-49/09 als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten zugelassen.

2.      Die Kanzlerin übermittelt dem Streithelfer abschriftlich sämtliche Verfahrensunterlagen.

3.      Dem Streithelfer wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Frist zur schriftlichen Begründung seiner Anträge gesetzt.

4.      Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Luxemburg, den 10. September 2009

Die Kanzlerin

 

      Der Präsident

W. Hakenberg

 

      S. Gervasoni


* Verfahrenssprache: Deutsch.