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Vorabentscheidungsersuchen der Cour constitutionnelle (Belgien), eingereicht am 12. April 2021 – Défense Active des Amateurs d’Armes ASBL, NG, WL/Conseil des ministres

(Rechtssache C-234/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour constitutionnelle

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Défense Active des Amateurs d’Armes ASBL, NG, WL

Beklagter: Conseil des ministres

Vorlagefrage

Verstößt Art. 7 Abs. 4a der Richtlinie 91/477/EWG1 in Verbindung mit Anhang I Abschnitt II Kategorie A Nrn. 6 bis 9 derselben Richtlinie gegen die Art. 17 Abs. 1, 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, indem er den Mitgliedstaaten nicht erlaubt, eine Übergangsregelung für Feuerwaffen der Kategorie A9, die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und registriert wurden, vorzusehen, obwohl er ihnen erlaubt, eine Übergangsregelung für Feuerwaffen der Kategorien A6 bis A8, die vor dem 13. Juni 2017 rechtmäßig erworben und registriert wurden, vorzusehen?

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1 Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. 1991, L 256, S. 51).