Beschluss des Gerichts vom 27. März 2014 – Ecologistas en Acción/Kommission
(Rechtssache T-603/11)1
(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend den Bau einer Industrieanlage in einem Schutzgebiet im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG – Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Widerspruch des Mitgliedstaats – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren – Umweltinformationen – Verordnung [EG] Nr. 1367/2006 – Klage, die offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt)
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Ecologistas en Acción-CODA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Doreste Hernández)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und I. Martínez del Peral)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Centeno Huerta, dann M. J. García-Valdecasas Dorrego, abogados del Estado)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 23. September 2011, mit dem der Klägerin den Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Genehmigung für das Bauvorhaben eines Hafens in Granadilla (Teneriffa, Spanien), die von den spanischen Behörden gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) der Kommission übermittelt worden waren, verweigert wurde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Ecologistas en Acción-CODA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 25 vom 28.1.2012.