Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 4. Februar 2014 – Mega Brands/HABM – Diset (MAGNEXT)
(Rechtssachen T‑604/11 und T‑292/12)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke MAGNEXT und der Gemeinschaftswortmarke MAGNEXT – Ältere nationale Wortmarke MAGNET 4 – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 16-18, 31)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke MAGNEXT und Wortmarke MAGNEXT – Wortmarke MAGNET 4 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19, 29, 33-35)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 21)
Gegenstand
| Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 27. September 2011 (Sache R 1695/2010‑4) und vom 24. April 2012 (Sache R 1722/2011‑4) zu zwei Widerspruchsverfahren zwischen der Diset, SA und der Mega Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug |
Tenor
1. | | Die Rechtssachen T‑604/11 und T‑292/12 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. |
2. | | In der Rechtssache T‑604/11 wird die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 27. September 2011 (Sache R 1695/2010‑4) aufgehoben. |
3. | | In der Rechtssache T‑604/11 wird die Klage im Übrigen abgewiesen. |
4. | | In der Rechtssache T‑292/12 wird die Klage abgewiesen. |
5. | | In der Rechtssache T‑604/11 trägt das HABM seine eigenen Kosten und die Kosten der Mega Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug. |
6. | | In der Rechtssache T‑292/12 trägt die Mega Brands International, Luxembourg, Zweigniederlassung Zug ihre eigenen Kosten und die Kosten des HABM. |