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Klage, eingereicht am 9. September 2013 – Lumene/HABM (THE YOUTH EXPERTS)

(Rechtssache T-484/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Lumene Oy (Espoo, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Laaksonen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. Juni 2013 in der Sache R 187/2013-2 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „THE YOUTH EXPERTS“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 3, 5 und 44 – Internationale Registrierung Nr. 1 112 578 mit Erstreckung auf die Europäische Union.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 257/2003.