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Urteil des Gerichts vom 18. September 2014 – Polo/Lauren/HABM – FreshSide (Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält)

(Rechtssache T-265/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung eines Jungen auf einem Fahrrad, der einen Schläger hält – Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke mit der Darstellung eines Polospielers – Relative Eintragungshindernisse – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 – Art  8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Polo/Lauren Company, LP (New York, New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: S. Davies, Solicitor, J. Hill, Barrister, und R. Black, Solicitor)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: P. Bullock und N. Bambara)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer und Streithelferin vor dem Gericht: FreshSide Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lockett)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2013 (Sache R 15/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen The Polo/Lauren Company, LP und der FreshSide Ltd

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 1. März 2013 (Sache R 15/2012-2) wird aufgehoben.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der The Polo/Lauren Company, LP.

Die FreshSide Ltd trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 207 vom 20.7.2013.