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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 19. Januar 2009 - Stella Kunststofftechnik/HABM - Stella Pack (Stella)

(Rechtssache T-27/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Stella Kunststofftechnik GmbH (Eltville, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Beckensträter)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stella Pack Sp. z o. o. (Lubartow, Republik Polen)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 13/11/2008, zugestellt am 19/11/2008, aufzuheben und festzustellen, dass der Verfallsantrag vom 22/12/2006 als unzulässig abzuweisen war;

hilfsweise, unter Aufhebung der Entscheidung vom 13/11/2008 einschließlich der der Nichtigkeitsabteilung vom 27/02/2008 die Entscheidung über den Verfallsantrag vom 22/12/2006 auszusetzen, bis das Widerspruchsverfahren zu Widerspruch B 863177 rechtskräftig abgeschlossen ist;

die erstattungsfähigen Kosten einschließlich des Ausgangsverfahrens einschließlich der des Beklagten der Streithelferin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Verfallserklärung beantragt wurde: die Wortmarke "Stella" für Waren der Klassen 6, 8, 16, 20 und 21 (Gemeinschaftsmarke Nr. 15 479)

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Antragstellerin im Verfahren zur Erklärung des Verfalls: Stella Pack Sp. z o.o.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Erklärung des Verfalls der betroffenen Gemeinschaftsmarke für bestimmte Waren der Klassen 6, 8, 16 und 20

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin

Klagegründe: Von Amts wegen im Verfahren zur Erklärung des Verfalls zu beachtende Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 40/941 und der Verordnung (EG) Nr. 2868/952 seien unberücksichtigt geblieben.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20 Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1)

2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1995, L 303, S. 1)