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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. März 2024 – Penta system/Kommission

(Rechtssache T-43/24 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – Nichteinhaltung formaler Anforderungen – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Penta system Srl (Modugno, Italien) (vertreten durch K. Duchoňová, Avocate)

Beklagte: Europäische Kommission

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach den Art. 278 und 279 AEUV begehrt die Klägerin die Aussetzung der Vollziehung sowohl der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. November 2023, mit der das Angebot, das sie im Vergabeverfahren JRC/IPR/2022/RP/1912 „Betrieb und Wartung von Einrichtungen für die Bewirtschaftung radioaktiver Abfälle (RAMA)“ abgegeben hatte, abgelehnt wurde, als auch der Entscheidung der Kommission, mit der der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben wurde.

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung über die Kosten bleiben vorbehalten.

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