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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 27. Februar 2014 – Walton/Kommission

(Rechtssache F-32/13)1

(Öffentlicher Dienst – Bediensteter auf Zeit – Abgangsgeld – Ausscheiden aus dem Dienst, das durch Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften festgestellt wurde – Bestimmung des Zeitpunkts des Ausscheidens aus dem Dienst – Rechtskraft – Entscheidungen der Anstellungsbehörde, die mangels Klage bestandskräftig geworden sind – Nichteinhaltung des vorherigen Verwaltungsverfahrens – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Robert Walton (Oxford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und A.-C. Simon)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Ablehnung des Antrags auf Erstattung des Restbetrags, den die Kommission dem Kläger als Abgangsgeld hätte zahlen müssen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Walton trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

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1 ABl. C 207 vom 20.7.2013, S. 58.