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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. September 2013 – Marques/Kommission

(Rechtssache F-158/12)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter – Einstellung – Aufforderung zur Interessenbekundung EPSO/CAST/02/2010 – Einstellungsbedingungen – Einschlägige Berufserfahrung – Ablehnung des Einstellungsantrags)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Éric Marques (Ennery, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno und Rechtsanwalt B. Cortese)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Amts für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg auf Einstellung des Klägers als Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe III abgelehnt wurde, und Antrag auf Ersatz des entstandenen materiellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 6. März 2012, Herrn Marques nicht als Vertragsbediensteten der Funktionsgruppe III einzustellen, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die Herrn Marques entstanden sind.

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1     ABl. C 86 vom 23.3.2013, S. 30.