Language of document : ECLI:EU:T:2012:625





Beschluss des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 27. November 2012 –
Steinberg/Kommission

(Rechtssache T‑17/10)

„Nichtigkeitsklage – Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente hinsichtlich Entscheidungen über die Finanzierung von Unterstützungen für israelische und palästinensische Nichtregierungsorganisationen in Israel und Palästina im Rahmen des Programms ,Partnerschaft für den Frieden‘ und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Ausnahme hinsichtlich des Schutzes des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Sicherheit – Begründungspflicht – Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“

1.                     Nichtigkeitsklage – Zuständigkeit des Unionsrichters – Antrag auf Erlass einer Anordnung an ein Organ – Zugang zu Dokumenten – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Randnr. 44)

2.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Vorbereitende Handlungen – Ausschluss – Ursprüngliche Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten der Kommission – Vorbereitende Maßnahme (Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Randnrn. 47, 48)

3.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Enge Auslegung und Anwendung – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente – Umfang (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2, 3 und 6) (vgl. Randnrn. 53‑55)

4.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des öffentlichen Interesses – Gerichtliche Nachprüfung – Umfang – Grenzen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 1 Buchst. a erster Gedankenstrich) (vgl. Randnrn. 62‑64)

5.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Begründungspflicht – Umfang (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4) (vgl. Randnrn. 66, 67)

6.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Frist für die Beantwortung eines Antrags auf Zugang – Nur einmalige Möglichkeit der Verlängerung – Keine Entscheidung am Ende der verlängerten Frist – Vorliegen einer anfechtbaren ausdrücklichen ablehnenden Entscheidung (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8) (vgl. Randnr. 99)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG.E.3/MV/psi D (2009) 3914 der Kommission vom 15. Mai 2009, mit der dem Kläger teilweise der Zugang zu bestimmten Dokumenten in Bezug auf Entscheidungen über die Finanzierung von Unterstützungen für israelische und palästinensische Nichtregierungsorganisationen im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ und des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) verwehrt wurde

Tenor

1.

Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2.

Herr Gerald Steinberg trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.