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Klage, eingereicht am 25. März 2013 - Omega/HABM - Omega Engineering (Ω OMEGA)

(Rechtssache T-175/13)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Omega SA (Biel, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. González-Bueno Catalán de Ocón)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Omega Engineering, Inc. (Stamford, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Januar 2013 in den verbundenen Sachen R 2055/2011-1 und R 2186/2011-1 aufzuheben und den Schutz der Anmeldemarke für alle angemeldeten Waren zu gewähren;

dem HABM und der Omega Engineering, Inc. die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union der Bildmarke mit dem Wortbestandteil "Ω OMEGA" für Waren der Klasse 9 − Internationale Registrierung Nr. 997 036 mit Benennung der Europäischen Union.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Omega Engineering, Inc.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und Gemeinschaftswortmarken "OMEGA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 11, 16, 35, 38, 41 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wird teilweise stattgegeben, und der beantragte Schutz wird teilweise verweigert.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen, und der beantragte Schutz wird teilweise noch weitreichender verweigert.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.

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