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Klage, eingereicht am 20. Mai 2010 - Italien/Kommission

(Rechtssache T-239/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri, avvocato dello Stato, und P. Gentili, avvocato dello Stato)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäß Art. 264 AEUV die am 11. März 2010 zugestellte Belastungsanzeige Nr. 3241001630 der Europäischen Kommission, GD Regionalpolitik, vom 1. März 2010, die infolge der am 23. Dezember 2009 zugestellten Entscheidung der Europäischen Kommission C (2009) 10350 vom 22. Dezember 2009 über die Streichung eines Teils des für Italien für das Operative Programm POR Puglia, Ziel 1, 2000 bis 2006, bestimmten Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erlassen wurde, für nichtig zu erklären;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache Regione Puglia/Kommission (T-223/10).

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