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Vorabentscheidungsersuchen des Upravno sodišče Republike Slovenije (Slowenien), eingereicht am 25. März 2021 – Slowenische Republik

(Rechtssache C-186/21)

Verfahrenssprache: Slowenisch

Vorlegendes Gericht

Upravno sodišče Republike Slovenije

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: J. A.

Beklagte: Slowenische Republik

Vorlagefragen

Ist Art. 8 Abs. 3 Buchst. d der Aufnahmerichtlinie II1 dahin auszulegen, dass bereits durch die Wortverbindung „einschließlich der Tatsache“ der Umstand, „dass der Antragsteller bereits Gelegenheit zum Zugang zum Asylverfahren hatte“, ausdrücklich zu den objektiven Kriterien gezählt wird?

Ist im Falle der Verneinung der angeführten Frage Art. 8 Abs. 3 Buchst. d der Aufnahmerichtlinie II so auszulegen, dass unter den erwähnten Umständen die Haft nur auf der Grundlage im Vorhinein festgelegter objektiver Kriterien und der vorherigen Feststellung zulässig ist, dass der Antragsteller bereits Gelegenheit hatte, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, weshalb das Bestehen berechtigter Gründe für die Annahme belegt werden könnte, dass der erwähnte Antrag nur eingereicht wurde, um die Rückkehrentscheidung zu verzögern oder zu vereiteln?

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1     Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. 2013, L 180, S. 96).