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Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation – Chambre criminelle (Frankreich), eingereicht am 22. September 2023 – AK/Ministère public

(Rechtssache C-583/23, Delda)1

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation – Chambre criminelle

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführerin: AK

Kassationsbeschwerdegegner: Ministère public

Vorlagefrage

Sind die Art. 1 und 3 der Richtlinie 2014/411 dahin auszulegen, dass sie der Justizbehörde eines Mitgliedstaats erlauben, eine Europäische Ermittlungsanordnung zu erlassen oder zu validieren, mit der zum einen dem Beschuldigten ein Verfahrenseröffnungsbeschluss, der überdies die Anordnung von Haft und Hinterlegung einer Kaution enthält, übermittelt werden soll und die zum anderen seine Anhörung vorsieht, damit er im Beisein seines Rechtsanwalts alle zweckdienlichen Erklärungen zu dem in diesem Beschluss genannten Sachverhalt abgeben kann?

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1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1 Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. 2014, L 130, S. 1).