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Klage, eingereicht am 7. März 2011 - Kessé/Rat

(Rechtssache T-132/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Feh Lambert Kessé (Abidjan, Côte d'Ivoire) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Collard)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 und der Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011, die am 15. Januar 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, in Bezug auf den Kläger, Herrn Feh Lambert KESSÉ, sachlich nicht begründet sind;

folglich

die Verordnung Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 und den Beschluss 2011/18/GASP des Rates vom 14. Januar 2011 für nichtig zu erklären;

hilfsweise, die Streichung des Namens von Feh Lambert KESSÉ von den Listen in den Anhängen der genannten Verordnung und des genannten Beschlusses anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind im Wesentlichen identisch oder ähnlich wie in der Rechtssache T-130/11, Gossio/Rat.

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