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Klage, eingereicht am 10. Juni 2010 - France Télécom/Kommission

(Rechtssache T-258/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: France Télécom (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. van der Woude und D. Gillet)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig zu erklären,

die Entscheidung für nichtig zu erklären und

der Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin beantragt die Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 7426 endg. der Kommission vom 30. September 20091, mit der festgestellt wird, dass der Ausgleich für Kosten des Gemeinwohldienstes von 59 Mio. Euro, den die französischen Behörden einer Unternehmensgruppe für die Einrichtung und den Betrieb eines elektronischen Hochleistungskommunikationsnetzes (Projekt THD 92) im Departement Hauts-de-Seine gewährt haben, keine staatliche Beihilfe darstelle.

Die Klägerin stützt ihre Klage auf zwei Gründe:

Verkennung des Begriffs der staatlichen Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV, da die Anwendung der vier Kriterien des Urteils Altmark durch die Kommission im vorliegenden Fall insofern rechtlich fehlerhaft sei, als

das Projekt THD 92 nicht ein im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegendes Ziel, sondern das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit des Departements Hauts-de-Seine als internationales Handelszentrum verfolge,

das Projekt THD 92 in einem "schwarzen Flecken" umgesetzt werde und nicht der Behebung eines Marktversagens diene und

die Ausgleichszahlung von 59 Mio. Euro unverhältnismäßig sei und auf der Grundlage von im Vorhinein nicht bekannten Auswahlkriterien gewährt worden sei;

Verletzung des Art. 108 Abs. 2 AEUV, da die Kommission die Verfahrensrechte der Klägerin dadurch verletzt habe, dass sie das förmliche Prüfverfahren nicht eröffnet habe und so der Klägerin die Möglichkeit genommen habe, ihren Standpunkt als interessierte Dritte geltend zu machen.

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1 - Staatliche Beihilfe Nr. 331/2008 - Frankreich.