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Urteil des Gerichts vom 15. Januar 2014 – Stols/Rat

(Rechtssache T-95/12 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2007 – Entscheidung, den Beamten nicht nach Besoldungsgruppe AST 11 zu befördern – Vergleich der Verdienste – Gerichtliche Kontrolle eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Willem Stols (Halsteren, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Jensen)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 13. Dezember 2011, Stols/Rat (F-51/08 RENV, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Willem Stols trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rat der Europäischen Union im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 126 vom 28.4.2012.