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Urteil des Gerichts vom 12. September 2012 - Griechenland/Kommission

(Rechtssache T-356/08)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Kulturpflanzen - Verhältnismäßigkeit - Erhöhung des Prozentsatzes der pauschalen Berichtigung aufgrund des erneuten Verstoßes)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias, E. Leftheriotou und V. Karra)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und A. Markoulli)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/582/EG der Kommission vom 8. Juli 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 186, S. 39), soweit durch sie bestimmte von der Hellenischen Republik getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 285 vom 8.11.2008.