Urteil des Gerichts vom 12. September 2012 - Griechenland/Kommission
(Rechtssache T-356/08)
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Kulturpflanzen - Verhältnismäßigkeit - Erhöhung des Prozentsatzes der pauschalen Berichtigung aufgrund des erneuten Verstoßes)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias, E. Leftheriotou und V. Karra)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und A. Markoulli)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/582/EG der Kommission vom 8. Juli 2008 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 186, S. 39), soweit durch sie bestimmte von der Hellenischen Republik getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 285 vom 8.11.2008.