Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bremen (Deutschland) eingereicht am 16. Februar 2021 - DM gegen CTS Eventim AG & Co. KGaA

(Rechtssache C-96/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Bremen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: DM

Beklagte: CTS Eventim AG & Co. KGaA

Vorlagefrage

Ist Art. 16 lit. l) der Richtlinie 2011/83/EU1 dahingehend auszulegen, dass es für einen Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrechts genügt, wenn der Unternehmer dem Verbraucher gegenüber nicht unmittelbar eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbringt, sondern dem Verbraucher ein Zutrittsrecht zu einer solchen Dienstleistung verkauft?

____________

1     Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 304, S. 64).