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Klage, eingereicht am 26. April 2024 – Pumpyanskiy/Rat

(Rechtssache T-221/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Alexander Dmitrievich Pumpyanskiy (Conches, Schweiz) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Bontinck, Rechtsanwältinnen A. Guillerme und M. Brésart)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2024/847 des Rates vom 12. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, für nichtig zu erklären, soweit mit ihm sein Name in die Liste im Anhang des Beschlusses aufgenommen wird,

die Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 des Rates vom 12. März 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, für nichtig zu erklären, soweit mit ihr sein Name in die Liste im Anhang I der Verordnung aufgenommen wird,

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf vier Gründe gestützt:

Verstoß gegen das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz und gegen die Begründungspflicht.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Verletzung der Verteidigungsrechte und Fehlerhaftigkeit des Verfahrens zur Verlängerung.

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