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Rechtsmittel des Herrn Okan Balaban gegen den Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 23. August 2023 in der Rechtssache T-13/23, Okan Balaban gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 2. November 2023

(Rechtssache C-651/23 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Okan Balaban (vertreten durch Rechtsanwalt T. Schaaf)

Andere Verfahrensbeteiligte: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Shenzhen Stahlwerk Welding Technology Co. Ltd

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 19. Februar 2024 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.

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