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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Lamprecht AG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), eingereicht am 16. Dezember 2002

    (Rechtssache T-386/02)

    (Verfahrenssprache: Spanisch)

Die Lamprecht AG, Madrid (Spanien), hat am 16. Dezember 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Enrique Armijo Chávarri und Antonio Castán Pérez-Gómez.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 1. Oktober 2002 in der Sache 114/2000-1 aufzuheben;

(dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:J. Tricot & Sons Ltd.

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "EMOS" ( Anmeldung Nr. 133 637 für Waren der Klasse 25 (Bekleidungsstücke).

Inhaberin der Marke oder des Zeichens,

auf die der Widerspruch gestützt ist:die Klägerin.

Widerspruchsmarke oder -zeichen:die eingetragene deutsche Marke "EMOSWISS" für Waren der Klassen 10, 24 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:Fehlerhafte Anwendung von Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (Verwechslungsgefahr)

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