Klage, eingereicht am 29. Juni 2012 - Polen/Kommission
(Rechtssache T-290/12)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigte: B. Majczyna und M. Szpunar)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
Art. 1 Nrn. 2 bis 4, 6, 12 und 13, Anhänge I und II sowie Art. 2 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 302/2012 der Kommission vom 4. April 2012 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABl. L 99, S. 21) für nichtig zu erklären;
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.
Erster Klagegrund:
Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grundsatz des Vertrauensschutzes
Zweiter Klagegrund:
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Dritter Klagegrund:
Verstoß gegen Art. 296 AUEV durch unzureichende Begründung der angefochtenen Bestimmungen
Vierter Klagegrund:
Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität und den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit
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