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Klage, eingereicht am 3. Juli 2012 - Deutsche Bank/HABM (Passion to Perform)

(Rechtssache T-291/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Deutsche Bank (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, T. Götting und G. Hild)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. April 2012 in der Sache R 2233/2011-4 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung der Wortmarke "Passion to Perform" für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 38, 41 und 42, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. W 1066295.

Entscheidung des Prüfers: Schutzversagung für die Marke für die Europäische Gemeinschaft.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.

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