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Klage, eingereicht am 3. Juli 2012 - Mega Brands/HABM - Diset (MAGNEXT)

(Rechtssache T-292/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Mega Brands International, Luxemburg, Zweigniederlassung Zug (Zug, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Nordemann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Diset, SA (Barcelona, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. April 2012 in der Sache R 1722/2011-4 aufzuheben und den Widerspruch Nr. B 1681447 zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "MAGNEXT" für Waren der Klasse 28 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8990591.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Eintragung Nr. 2550099 der Wortmarke "MAGNET 4" für Waren der Klasse 28; eingetragene Gemeinschaftsbildmarke "Diset Magnetics" (Nr. 3840121) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 28 und 41.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde insgesamt zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.

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