Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 19. Januar 2022 – Global, Companhia de Seguros SA/Autoridade Tributária e Aduaneira

(Rechtssache C-42/22)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal Administrativo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Global, Companhia de Seguros SA

Rechtsmittelgegnerin: Autoridade Tributária e Aduaneira

Vorlagefragen

A.    Sind Art. 13 Teil B Buchst. a der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie1 und folglich der derzeitige Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie2 dahin auszulegen, dass der Begriff „Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze“ für die Zwecke der Mehrwertsteuerbefreiung mit diesen Umsätzen zusammenhängende oder diese ergänzende Tätigkeiten wie den Erwerb und den Verkauf von Unfallfahrzeugwracks umfasst?

B.    Sind Art. 13 Teil B Buchst. c der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie und folglich der spätere Art. 136 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass der Erwerb und der Verkauf von Unfallfahrzeugwracks als ausschließlich einer steuerbefreiten Einrichtung zugeordnet anzusehen sind, sofern diese Gegenstände kein Recht auf Vorsteuerabzug begründet haben?

C.    Verstößt es gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, den Verkauf von Unfallfahrzeugwracks durch Versicherer nicht von der Mehrwertsteuer zu befreien, wenn kein Recht auf Vorsteuerabzug bestand?

____________

1 Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. 1977, L 145, S. 1).

1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).