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Klage, eingereicht am 23. Juni 2021 – Plusmusic/EUIPO – Groupe Canal + (+music)

(Rechtssache T-344/21)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Plusmusic AG (Dietikon, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Maier und A. Spieß)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Groupe Canal + (Issy-les-Moulineaux, Frankreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke +music – Anmeldung Nr. 17 482 571

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 16. April 2021 in der Sache R 1236/2020-5 

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, sofern dadurch der Widerspruch der anderen Beteiligten auf der Grundlage von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 bestätigt wird;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten deren Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch eine unzutreffende Beurteilung des bildlichen Vergleichs der Zeichen;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch eine unzutreffende Beurteilung der Unterscheidungskraft der früheren Kreuz-Bildmarken;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch eine unzutreffende Beurteilung der Verwechslungsgefahr.

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