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Urteil des Gerichts vom 7. Mai 2013 - macros consult/HABM - MIP Metro (makro)

(Rechtssache T-579/10)

(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil "makro" - Vor der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erworbenes Recht, das seinem Inhaber erlaubt, die Benutzung der angemeldeten Marke zu untersagen - Nach deutschem Recht geschützte nicht eingetragene Zeichen - Art. 5 des Markengesetzes - Art. 8 Abs. 4, Art. 53 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 2 Buchst. a und Art. 65 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: macros consult GmbH - Unternehmensberatung für Wirtschafts - und Finanztechnologie (Ottobrunn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt T. Raible, dann Rechtsanwalt M. Daubenmerkl)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Manea, dann G. Schneider)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-C. Plate und R. Kaase)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Oktober 2010 (Sache R 339/2009-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der macros consult GmbH - Unternehmensberatung für Wirtschafts- und Finanztechnologie und der MIP Metro Group Intellectual Property GmbH & Co. KG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die macros consult GmbH - Unternehmensberatung für Wirtschafts- und Finanztechnologie trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 55 vom 19.2.2011.