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Klage, eingereicht am 3. September 2007 - Caisse Fédérale du Crédit Mutuel Centre Est Europe / HABM (SURFCARD)

(Rechtssache T-325/07)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Caisse Fédérale du Crédit Mutuel Centre Est Europe (Strasbourg, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Greffe und J. Schouman)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Juni 2007 in der Sache R 1130/2006-1 aufzuheben, soweit darin die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke "SURFCARD" (Nr. 3 837 564) für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 36 und 38 zurückgewiesen wurde;

die Anmeldung Nr. 3 837 564 der Gemeinschaftsmarke "SURFCARD" für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen einzutragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "SURFCARD" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 36 und 38 - Anmeldung Nr. 3 837 564

Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates1, da entgegen den Gründen der angefochtenen Entscheidung der Begriff "SURFCARD" in eigentümlicher Weise gebildet sei und hinsichtlich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen Unterscheidungskraft besitze

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).