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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 16. Juni 2011 - Andrecs u. a./Kommission

(Rechtssache F-96/10)

(Öffentlicher Dienst - Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Stefan Robert Andrecs (Uccle, Belgien) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der in die Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidung der Beklagten über die Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie weiterer Zulagen der Kläger im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 mit Wirkung vom 1. Juli 2009

Tenor des Beschlusses

Der Rechtsstreit in der Rechtssache F-96/10, Andrecs u. a./Kommission, ist in der Hauptsache erledigt.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 30 vom 29.1.2011, S. 63.