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Klage, eingereicht am 18. Oktober 2010 - Mayer Naman/HABM - Daniel & Mayer (David Mayer)

(Rechtssache T-498/10)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Parteien

Kläger: David Mayer Naman (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Sutti, S. Cazzaniga und V. Fedele)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Daniel & Mayer Srl (Mailand, Italien)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung zur Gänze abzuändern;

die Erstattung seiner Kosten und Auslagen anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke, die das Wortelement "David Mayer" enthält (Anmeldung Nr. 1518950) u. a. für Waren der Klassen 18 und 25.

Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Daniel & Mayer Srl.

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin: Italienische Wortmarke "DANIEL & MAYER MADE IN ITALY" (Nr. 472351) für Waren der Klasse 25 und nicht registrierte Wortmarke "DANIEL & MAYER", die in Italien für "Herstellung und Verkauf von Bekleidung und Bekleidungszubehör" verwendet wird.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung und unrichtige Anwendung von Art. 8 der Verordnung Nr. 207/2009.

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