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Urteil des Gerichts vom 1. September 2010 - Skareby/Kommission

(Rechtssache T-91/09 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilung - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsjahr 2005 - Vereinfachte Beurteilung für den Zeitraum Januar bis September 2005 - Vollständige Übernahme von Bewertungen aus der Beurteilung der beruflichen Entwicklung für das Jahr 2004, die nach Erlass des angefochtenen Urteils teilweise aufgehoben wurde)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Carina Skareby (Louvain, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und J. Baquero Cruz)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Dezember 2008, Skareby/Kommission (F-34/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Dezember 2008, Skareby/Kommission (F-34/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben, soweit das Gericht für den öffentlichen Dienst die Rüge der fehlenden Bewertung der Leistung von Frau Carina Skareby für den Zeitraum Januar bis September 2005 zurückgewiesen hat.

Die Entscheidung vom 18. Juli 2006 über die Erstellung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung von Frau Skareby für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2005 wird in Bezug auf Punkt 6.1 ("Leistung") aufgehoben.

Im Übrigen wird die beim Gericht für den öffentlichen Dienst unter dem Aktenzeichen F-34/07 erhobene Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt sämtliche Kosten, die in diesem Rechtszug und vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst entstanden sind.

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1 - ABl. C 102 vom 1.5.2009.