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Rechtsmittel, eingelegt am 10. Januar 2022 von der Sanford LP gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. November 2021 in der Rechtssache T-443/20, Sanford/EUIPO – Avery Zweckform (Labels)

(Rechtssache C-19/22 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Sanford LP (vertreten durch Rechtsanwalt J. Zecher)

Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), Avery Zweckform GmbH

Mit Beschluss vom 6. April 2022 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und dass die Sanford LP ihre eigenen Kosten trägt.

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